 RSS-Feeds zum Tag anwaltskanzlei
|
|
|
|
|
|
|
Wer heutzutage als Schuldner von einer Zahlungsunfähigkeit bedroht wird und sich in der Insolvenzordnung über das deutsche Insolvenzrecht informieren möchte, wird von unzähligen Paragraphen erschlagen. Hier finden sich vielsagende Paragraphen wie der § 23 (Bekanntmachung der Verfügungsbeschränkungen), welcher Zitate beinhaltet wie "Der Beschluss, durch den eine Verfügungsbeschränkungen angeordnet ist und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird, ist öffentlich bekanntzumachen" sowie "Der Beschluss über die Verfügungsbeschränkungen ist dem Schuldner sowie den Personen, welche Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben und dem vorläufigen Insolvenzverwalter besonders zuzustellen" und "Ist der Schuldner im Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister oder Vereinsregister eingetragen, so hat die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts dem Registergericht eine Ausfertigung über die Verfügungsbeschränkungen zu übermitteln". Doch was bedeutet nun eigentlich der Paragraph 23 (Bekanntmachung der Verfügungsbeschränkungen) für Schuldner genau? Wenn Sie als Schuldner zum § 23 der InsO noch eine fachgemäße Antwort benötigen, können Sie sich gerne an die kompetenten Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei von Hans Müller & Kollegen wenden, wo Ihnen ein Fachanwalt für das Insolvenzrecht gerne alle Fragen zum § 23 der Insolvenzordnung beantwortet...
|
|
insolvenz inso insolvenzordnung rechtsanwalt anwalt insolvenzanwalt insolvenzrecht anwaltskanzlei
|
|
Hinzugefügt am 11.12.2011 - 18:23:45 von Insolvenzanwalt
|
|
|
|
http://www.insolvenzanwalt24.de/
|
|
|
|
|
|
|
|
|
 Unser RSS-Feed
Natürlich haben wir auch einen eigenen RSS-Feed den Sie abonnieren können ...
|
|
 Suche
|
|
 Login
|
|
|
|
|
|
 Kategorien
|
|
 Top Themen Tags
|
|
 Werbung
|
|
 Interessante Webseiten
|
|
|